Unser Beitrag zur harten Patronatserklärung im STB Web

Aktuell ist im STB Web Newsletter der Beitrag „Die harte Patronatserklärung – eine praxisorientierte Darstellung“ von uns erschienen.

Die Wertzuführungspflichten müssen realistisch erfüllbar sein

In unserem Beitrag kommen wir zu dem Fazit, dass die Patronatserklärung nur ausgestellt werden sollte, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Die Muttergesellschaft ist wirtschaftlich tragfähig und hat auch realistische Aussichten, die Wertzuführungspflicht zu erfüllen. Zudem müssen diese Wertzuführungspflichten konkret definiert und realistisch erfüllbar sein.

Wichtig ist zudem, dass die Tochtergesellschaft ein tragfähiges Geschäftsmodell hat. Denn: Die Patronatserklärung ist nur eine Überbrückungshilfe, aber keine Dauerlösung für ein chronisch defizitäres Geschäft.

Die Muttergesellschaft muss bereit sein, die Tochtergesellschaft kontinuierlich zu überwachen und rechtzeitig Mittel bereitzustellen.

Bei der Ausstellung der Patronatserklärung auf Nachweisbarkeit achten

Die Patronatserklärung sollte nachweisbar ausgestaltet werden, um eine maximale Rechtssicherheit zu erreichen.

Zuletzt: Steuerberater dürfen ihre Mandanten zu Insolvenzgründen und deren Vermeidung beraten. Sie dürfen aber keine Verträge erstellen. Bei der Patronatserklärung empfiehlt es sich dennoch, eng mit dem Steuerberater und – falls erforderlich – mit einem auf Insolvenzrecht spezialisierten Berater zusammenzuarbeiten.