UNSER YOUTUBE KANAL

UNSER BLOG: NO RISKS NO FUN

Erträge kommen von übernommenen Risiken. Also: kein Risiko, kein Ertrag. Risiko wird ökonomisch definiert mit der Möglichkeit, von der Planung, also vom Ziel abzuweichen. Dies umfasst auch die Abweichung nach oben, also die Chance. Ganzheitliches Risikomanagement ist daher gerade auch Chancenmanagement. Oder anders ausgedrückt: Es geht darum, die richtigen „Risiken“ auszuwählen. Und genau darum dreht sich alles in unserem Blog: NO RISKS NO FUN.

Unser neues YouTube-Video: Risikomanagement der Debitoren

In unserem neuen YouTube-Video erklären wir, warum Sie in Ihrem Unternehmen ein Debitoren-Risikomanagement aufbauen sollten.

Risikomanagement der Debitoren

Als Unternehmer stehen Sie vor vielen Herausforderungen und Möglichkeiten, Ihr Unternehmen auszubauen. Ein Aspekt, mit dem Sie jedoch vorsichtig sein müssen, ist das Debitorenrisiko.

Unsere Leistungen

Wir verstehen uns als Ihr Partner auf Augenhöhe zum Aus- und Aufbau, Erhalt & zur Weitergabe Ihres robusten, wertvollen und resilienten Unternehmens sowie für Ihre richtungsweisenden unternehmerischen Entscheidungen.

Risikomanagement und Krisenfrüherkennung
Wertorientierte Unternehmensführung
Strategiebegleitung
Unternehmensübergabe & Unternehmensnachfolge
Unternehmensplanung
Beratung rund um unternehmerische Entscheidungen
Organhaftung
Fortführungsprognose
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Über uns

Ihre Partner: Anne und Cornelius Nickert – lernen Sie uns, unsere Motivation & unsere Expertise kennen!

Seminare

Wir geben unser Wissen & unsere Erfahrungen gerne weiter. Erfahren Sie hier, wo & wann.

Risk Management Congress 2024

RMA Risk Management & Rating Association e.V.

Inhalt:

  • Aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung für Risikomanager (und Controller)

Termin: 13. – 14.5.2024

Ort: Hamburg

Referenten: Cornelius Nickert

Der ESG Legal Round Table

Fachmedien Recht und Wirtschaft

Termin: 18.06.2024

Ort: online

Referenten: Cornelius Nickert

Steuerberater-
kammer Nordbaden

Der richtige Umgang des Steuerberaters mit Krisenmandanten

Inhalt:

  • Krisenfrüherkennung § 1 StaRUG
  • Die Insolvenzgründe
  • Warn- und Hinweispflichten für Steuerberater § 102 StaRUG
  • Fortführungsprognose § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
  • Finanzbuchführung
  • Kurzfristige Beseitigung der pflichtgemäßen Insolvenzgründe
  • Haftungsgefahren für Steuerberater in der Krise des Mandanten

Termin: 1.3.2023 von 9:00 – 12:30 Uhr und 2.3.2023 von 9:00 – 12:30 Uhr

 

Ort: ONLINE

 

Referenten: Anne Nickert, Cornelius Nickert