Risikomanagement und Krisenfrüherkennung

„Gefahr erkannt, Gefahr gebannt“ sagt schon der Volksmund. Darum: richten wir im Unternehmen ein Früherkennungssystem ein, das die gesetzlichen Anforderungen aus den §§ 1 StaRUG, 91 Abs. 2 AktG umsetzt und zusätzlich wertvolle Informationen für wesentliche unternehmerische Entscheidungen liefert.

 

Ein umfassendes Risikomanagementsystem verwaltet dabei nicht nur Risiken, sondern zeigt Optimierungsmöglichkeiten für das Unternehmen auf. Denn: Das größte Risiko ist die verpasste Chance.

 

Im Rahmen der Einrichtung des Systems berücksichtigen wir auch, soweit relevant, die sog. ESG-Risiken – Nachhaltigkeitsgesichtspunkte spielen in unserer Beratung rund um das Risikomanagement eine bedeutende Rolle, denn Risikomanagement ist Nachhaltigkeit pur.

 

Wir zeigen Ihnen, worin die größten Bedrohungen für Ihr Unternehmen bestehen und erarbeiten mit Ihnen konkrete Maßnahmen, die Ihr Unternehmen robust(er) machen.

Ihr Nutzen

Die schlaflosen Nächte werden weniger.
Erhalt des Unternehmens:
Wer Fehlentwicklungen früh erkennt, kann (noch) rechtzeitig gegensteuern.
Aufzeigen von Chancen:
Eine umfassende Analyse zeigt nicht nur Risiken, sondern auch Chancen.
Ein gelebtes Risikomanagementsystem eröffnet in der Regel Rating-Verbesserungen und damit bessere Kreditkonditionen bei der Bank.
Risikomanagement vermeidet die Managerhaftung. Für haftungsbeschränkte Gesellschaften ist ein Früherkennungssystem verpflichtend. Fehlt dieses, kann der Geschäftsleitung als Folge die persönliche Haftung drohen.