Fortführungsprognose

Von Kollege zu Kollege: Wir beraten Unternehmen ebenso wie Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer rund um die Frage der Fortführungsannahme (going concern, § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) und wirken bei der Erstellung des Lageberichts mit, insbesondere beim Prognosebericht, beim Chancen- und Risikobericht sowie bei der Aussage zu bestandsgefährdenden Entwicklungen.

 

Wir erstellen dagegen KEINE Jahresabschlüsse und/oder Steuererklärungen.

 

Außerdem beraten wir Steuerberater und Wirtschaftsprüfer rund um ihre Hinweispflichten aus § 102 StaRUG (Hinweis bei Erstellung des Jahresabschlusses auf möglicherweise vorliegende Insolvenzgründe).

Ihr Nutzen

Haftungsvermeidung für den Unternehmer durch eine dokumentierte, transparente und rechtskonforme Finanzkommunikation.
Haftungsvermeidung
für den
Steuerberater/
Wirtschaftsprüfer.