UNSER BLOG: NO RISKS NO FUN

Erträge kommen von übernommenen Risiken. Also: kein Risiko, kein Ertrag. Risiko wird ökonomisch definiert mit der Möglichkeit, von der Planung, also vom Ziel abzuweichen. Dies umfasst auch die Abweichung nach oben, also die Chance. Ganzheitliches Risikomanagement ist daher gerade auch Chancenmanagement. Oder anders ausgedrückt: Es geht darum, die richtigen „Risiken“ auszuwählen. Und genau darum dreht sich alles in unserem Blog: NO RISKS NO FUN.

Unser neues YouTube-Video zum Nutzen der Sensitivitätsanalyse

Die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG etc.) sind zur Einrichtung und fortlaufenden Pflege eines Früherkennungssystems für bestandsgefährdende Entwicklungen verpflichtet.

Wo kann man ein Früherkennungssystem kaufen und was kostet es?

Geschäftsleiter von haftungsbeschränkten Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG und AG) sind gesetzlich verpflichtet, ein Früherkennungssystem einzurichten und fortlaufend zu pflegen, §§ 1 StaRUG, 91 Abs. 2 AktG. Wo aber kann man ein solches Früherkennungssystem kaufen – und was kostet es?

Unsere Leistungen

Wir verstehen uns als Ihr Partner auf Augenhöhe zum Aus- und Aufbau, Erhalt & zur Weitergabe Ihres robusten, wertvollen und resilienten Unternehmens sowie für Ihre richtungsweisenden unternehmerischen Entscheidungen.

Risikomanagement und Krisenfrüherkennung
Wertorientierte Unternehmensführung
Strategiebegleitung
Unternehmensübergabe & Unternehmensnachfolge
Unternehmensplanung
Beratung rund um unternehmerische Entscheidungen
Organhaftung
Fortführungsprognose
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Über uns

Ihre Partner: Anne und Cornelius Nickert – lernen Sie uns, unsere Motivation & unsere Expertise kennen!

Seminare

Wir geben unser Wissen & unsere Erfahrungen gerne weiter. Erfahren Sie hier, wo & wann.

(Risiko-) Früherkennung von bestandsgefährdenden Entwicklungen in Unternehmen

FCH AG

Inhalt:

  • – §§ 1 Abs. 1 StaRUG sowie 91 Abs. 2 AktG: Risikofrüherkennung ist Pflicht – wie erfolgt eine passende Umsetzung?
  • – Bedeutung der Planrechnung für die Risikofrüherkennung
  • – uvm. Mehr Infos auf der Veranstaltungsseite

Termin: 12.10.2023

Ort: Frankfurt a.M.

Referenten: Cornelius Nickert

Krisenmandanten frühzeitig erkennen und richtig beraten – auch in Bezug auf StaRUG

DATEV

Inhalt:

  • – Anforderungen und Haftungsverschärfung durch BGH-Urteil
  • – Fortführungsprognose und Gefahren durch Insolvenz des Mandanten
  • – Analysemöglichkeiten und Lösungsansätze mit DATEV

Termin: 17.10.2023 von 9:00 – 17:00 Uhr

Ort: ONLINE

Referent: Cornelius Nickert

Steuerberater-
kammer Nordbaden

Der richtige Umgang des Steuerberaters mit Krisenmandanten

Inhalt:

– Krisenfrüherkennung § 1 StaRUG

– Die Insolvenzgründe

– Warn- und Hinweispflichten für Steuerberater § 102 StaRUG

– Fortführungsprognose § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB

– Finanzbuchführung

– Kurzfristige Beseitigung der pflichtgemäßen Insolvenzgründe

– Haftungsgefahren für Steuerberater in der Krise des Mandanten

Termin: 1.3.2023 von 9:00 – 12:30 Uhr und 2.3.2023 von 9:00 – 12:30 Uhr

 

Ort: ONLINE

 

Referenten: Anne Nickert, Cornelius Nickert