Haftungsrisiken und D&O-Versicherungsschutz für GmbH-Geschäftsführer
In der GmbHR ist aktuell ein umfangreicher Beitrag zu Haftungsrisiken und dem D&O-Versicherungsschutz von GmbH-Geschäftsführern erschienen (Fundstelle ist GmbHR 2025, 897) – die Autoren sind Anne und Cornelius Nickert. Ausgehend vom aktuellen Urteil des OLG Frankfurt vom 5.3.2025 geben die Autoren einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und die Pflichten von GmbH-Geschäftsführern.
Der Ausgangsfall des OLG Frankfurt
Im Ausgangsfall des OLG Frankfurt ging es insbesondere um Schadenersatz aus Zahlungen eines Geschäftsführers nach Insolvenzreife der Gesellschaft. Hier zeichnet sich eine zunehmende Verschärfung der Rechtsprechung der OLGs ab.
Im Betrag werden daher ausführlich die zivil- und strafrechtlichen Pflichten von Geschäftsführern dargestellt. Es werden aber korrespondierend hierzu auch die Auswirkungen auf den D&O-Versicherungsschutz beleuchtet – Geschäftsführer sollten sich hier nicht „blind“ auf den D&O-Versicherungsschutz verlassen.
Bedeutung für GmbH-Geschäftsführer
Ausgehend von den Verschärfungen beziehungsweise Konkretisierungen der Rechtsprechung sollten Geschäftsführer diese aktuellen Entwicklungen nutzen, um ihre Organisationsstruktur gut und gesetzeskonform zu gestalten – dies hat (ganz nebenbei) positive Auswirkungen auf Werthaltigkeit, Wertsteigerung sowie die Resilienz des Unternehmens.
Bedeutung für Steuerberater
Beteiligte Steuerberater müssen sich – alleine schon aus Selbstschutz – ihrer umfangreichen Warn- und Hinweispflichten bewusst sein und daher ihre Hinweise rechtzeitig und in dokumentierter Form erteilen.