Organhaftung: Beratung & Prävention sowie außergerichtliche Vertretung & Verteidigung von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat
Wir sichern unternehmerische Entscheidungen von Organen der Gesellschaft rechtlich ab und dokumentieren die Voraussetzungen für die Business Judgement Rule. Wir beraten und vertreten rund um die Frage der Organhaftung (Geschäftsführerhaftung, Vorstandshaftung, Aufsichtsratshaftung) – insbesondere bei unternehmerischen Entscheidungen, aber auch in der Krise. Wir beraten dabei auch Anpassungen von Gesellschaftsverträgen bzw. der Satzung und unterstützen beim Lagebericht: jeweils gezielt rund um das Thema Risikomanagement und unternehmerische Entscheidungen.
Wir übernehmen die außergerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit der Geschäftsführerhaftung bzw. Vorstandshaftung wegen eines fehlenden bzw. unzureichenden Krisenfrüherkennungssystems. Ebenso vertreten wir die Geschäftsführung und den Vorstand bei außergerichtlichen Streitigkeiten rund um unternehmerische Fehlentscheidungen. Für die gerichtliche Vertretung arbeiten wir mit ausgewählten Prozess-Anwälten zusammen.