Unser aktueller Beitrag zur Bilanzierungssaison 2025 im STB Web
Aktuell ist im STB Web Newsletter der Beitrag „Bilanzierungssaison 2025: Das müssen Steuerberater bei Krisenmandanten anfordern“ von uns erschienen.
Besondere Vorsicht ist bei Krisenmandanten geboten
Die Bilanzierungssaison 2025 ist in vollem Gang. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist weiterhin angespannt, so dass viele Steuerberater Krisenmandanten im Haus haben. Bei diesen ist bei der Bilanzerstellung, insbesondere bei der Going-concern-Beurteilung, besondere Vorsicht geboten.
Steuerberater sollten daher in Bezug auf die Fortführungsprognose strukturiert und klar definierte Unterlagen vom Mandanten anfordern – und zwar je nach tatsächlicher Situation des Mandanten: Das fängt bei der einfachen Prüfung der „Schönwetterkriterien“ der impliziten Fortführungsprognose an und geht bis hin zur Anforderung einer expliziten Fortführungsprognose mit integrierter Planung, sofern entsprechende Risiken sichtbar werden.
Abgestufte Vorgehensweise
Wir stellen in unserem Beitrag eine abgestufte Vorgehensweise vor: von Basisunterlagen für die implizite Fortführungsprognose über erweiterte Unterlagen bei Risiken bis zur vollintegrierten Planung bei expliziter Fortführungsprognose. So kann der Steuerberater seine Pflicht, die Zulässigkeit der Fortführungsannahme zu hinterfragen, sachgerecht erfüllen und gleichzeitig sein eigenes Haftungsrisiko reduzieren.
Beurteilungshemmnis im Jahresabschluss?
Bei einer expliziten Fortführungsprognose, die vertretbar erscheint, aber dennoch Zweifel an der Unternehmensfortführung verbleiben, ist zu beurteilen, ob die Zweifel wesentlich sind oder nicht. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften gem. § 264 a HGB ist dies auch mit dem Krisenfrüherkennungssystem gem. § 1 StaRUG zu beurteilen – dieses ist also anzufordern. Liegt ein solches Krisenfrüherkennungssystem nicht vor, besteht ein Beurteilungshemmnis und es ist eine Angabe im Jahresabschluss zu machen und in die Bescheinigung aufzunehmen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Beurteilung der Going-Concern-Beurteilung und der Fortführungsprognose benötigen, melden Sie sich gerne bei uns.