Wo kann man ein Früherkennungssystem kaufen und was kostet es?

Geschäftsleiter von haftungsbeschränkten Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG und AG) sind gesetzlich verpflichtet, ein Früherkennungssystem einzurichten und fortlaufend zu pflegen, §§ 1 StaRUG, 91 Abs. 2 AktG. Wo aber kann man ein solches Früherkennungssystem kaufen – und was kostet es?

Vorbemerkung

Zunächst einmal muss man sich Gedanken darüber machen, was ein Früherkennungssystem leisten soll. Hierzu hat die Rechtswissenschaft und die Rechtspraxis bereits Anforderungen entwickelt. Wichtig ist, dass nach dem Regierungsentwurf zum SanInsFoG, dem Gesetz in welchem das StaRUG eingeführt wurde, erläutert wird, dass ein Früherkennungssystem zwar größen- und branchenbedingt nur in angemessenem Umfang vorgehalten werden muss. Es muss aber in jedem Fall wirksam sein. Fleischer hat hierzu in einem Aufsatz in der Aktiengesellschaft (AG 2023, 377 (388)) die Anforderungen wie folgt umrissen:

Es ist ein prozessförmiges Vorgehen aus Risikoidentifikation, Risikomessung und Risikoanalyse, Risikosteuerung sowie Risikoüberwachung erforderlich. Bei der Risikomessung wird wohl eher auf eine „Risikobewertung“ abzustellen sein, da man einerseits die Zukunft nur bewerten und nicht messen kann und anderseits die „Messung“ als Ableitung aus der Vergangenheit bzw. der Gegenwart die Zeitstabilitätshypothese zu dokumentieren wäre. Damit aber handelt es sich um eine bedingte Wahrscheinlichkeit, deren Bedingung eine höchst subjektive Annahme ist.

Diese Anforderungen decken sich im Wesentlichen mit den Anforderungen der Ökonomie, die, z.B. nach Frank Romeike, fordert, dass ein Früherkennungssystem eine Aggregation von unterschiedlichen Einzelrisiken zu einem Gesamtrisikoumfang ermöglichen muss, Kombinations- und Kumulationseffekte, d.h. auch Abhängigkeiten zwischen den Risiken, methodisch sauber berücksichtigen muss, eine Aggregation über mehrere Jahre (im Sinne eines stochastischen Prozesses) ermöglichen muss und mögliche Bestandsgefährdungen durch die Verletzung von Anforderungen an Rating und Covenants erfassen muss. Hieraus muss das durch die Unternehmensplanung ausgedrückte zukünftige Risikodeckungspotenzial adäquat berücksichtigt werden und eine Bestandsgefährdung eines Unternehmens, etwa in Form einer Insolvenzwahrscheinlichkeit, berechnet werden.

Letztlich bedeutet dies, dass an einer Monte-Carlo-Simulation kein Weg vorbeiführt. Dies bedeutet aber auch, dass ein entsprechender Softwareeinsatz erforderlich ist, s. auch die Stellungnahme Hochschullehrer zum IDW EPS 340 (2020.

Ausnahmen für kleine und mittelständische Unternehmen?

Teilweise wird ausgeführt, dass kleine und mittelständische Unternehmen mit einem solchen System überfordert wären und es folglich nicht, beziehungsweise nicht im Umfang der ökonomischen Lehre, vorgehalten werden müsse.

Dem ist entgegenzusetzen, dass gemäß dem Regierungsentwurf und der Rechtsprechung der Obergerichte (BGH v. 20.02.1995 – II ZR 9/94; OLG Nürnberg v. 30.3.2022 – 12 U 1520/19; Gleißner/Nickert/Nickert DB 2023, 1489) ein Früherkennungssystem immer wirksam sein muss. Wirksam ist es aber nur, wenn methodisch eine Simulationsrechnung durchgeführt wird. Es mag sein, dass dies künftig über die künstliche Intelligenz lösbar sein wird. Derzeit führt an der Simulation aber kein Weg vorbei.

Ferner ist zu berücksichtigen, dass gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen besonders insolvenzanfällig sind und folglich über ein solches System verfügen müssen.

Wenn man sich darüber verständigt hat, welche Anforderungen erfüllt werden müssen, um die gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können, stellt sich die Frage, wie sich die Einführung eines Früherkennungssystem gestaltet.

Erforderliche Software

Zunächst einmal ist anzuführen, dass es mittlerweile Anwender gibt, die Software für Unternehmen zur Verfügung stellen, mit denen man auch die Anforderungen nach dem StaRUG erfüllen kann. Die Bandbreite ist hier sehr weit gefächert: Future Value Group AG bietet ein recht kostengünstiges System an, mit dem die strategische Planung einschließlich Früherkennung sehr gut bewältigt werden kann. Nachrichtlich: Das Unternehmen bietet auch ein kostenloses kleines Simulationstool an, mit dem man in sehr kleinen Fällen gut zurechtkommt. Weitere Marktbegleiter sind z.B. AVEDOS, Schleupen und opture. Im Detail sei auf den Marketplace der RMA Risk Management & Rating Association e.V. verwiesen.

In unserem Blogbeitrag haben wir angemerkt, dass wir es für sinnvoll erachten, „von Hand“ zu starten. Das heißt, man überlegt sich selbst ein Modell, das die Grundlage der Simulation wird. Gerade in der Anfangsphase wird man das Modell häufig überarbeiten, über den Haufen werfen oder vielleicht sogar gänzlich neu aufbauen. Aufgrund dieser Erfahrungen gewinnt der Anwender auch ein Gefühl dafür, was für ihn und das zu analysierende Unternehmen wichtig ist. Dieser Lernprozess ist erforderlich, um auch später über eine etwaige Standardsoftware entscheiden zu können, insbesondere welche der Leistungsmerkmale erforderlich bzw. gewünscht sind.

Dieser Aufbau kann recht gut mit Microsoft Excel umgesetzt werden. Hierfür benötigt man noch nicht einmal eine kostenpflichtige Zusatzsoftware. Über die Funktion der Datentabelle kann man direkt in Microsoft Excel Monte-Carlo-Simulationen erstellen.

Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass recht schnell ein Grad an Komplexität erreicht wird, der ist erforderlich macht, auf ein sogenanntes Add-In zurückzugreifen, mit dem man Simulationen komfortabler durchführen kann und auch den Funktionsumfang ausweiten kann. Hier sind die Klassenprimi Lumivero (vormals: Palisade) @Risk und Crystal Ball von Oracle. Daneben gibt es aber weitere gute Anbieter, wie zum Beispiel Risk Kit, SIPmath Tools oder MCLFlosim.ch. Insbesondere Letzteres hat sich bei uns bewährt, da die Akzeptanz der Kunden aufgrund der geringen Kosten leicht zu gewinnen ist, gleichzeitig aber die Funktionsumfang auch für den Mittelstand absolut ausreichend ist.

Abschließend möchten wir noch auf die Möglichkeit hinweisen, eigene Analysen in der Programmiersprache R (in Verbindung mit R Studio) durchzuführen. Dies setzt allerdings voraus, dass man sich in dieses Programm einarbeitet, was sicherlich eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.

Zwischenfazit: Man kann die Software für die Früherkennung kaufen bzw. lizenzieren. Ein fertiges Paket kann man aber nicht kaufen. Ein solches ist, wie ein Maßanzug, für jedes Unternehmen individuell einzurichten.

Was sind nun die Kosten einer solchen Einführung?

Dies hängt zunächst von der Art und Weise des Softwareeinsatzes ab. Von kostenlosen Tools bis zu Software, die schon mehrere 100.000 € in der Einführung kostet, ist praktisch alles möglich. Insoweit verbieten sich leider allgemeine Ausführungen. Wie der Jurist so schön sagt: Maßgebend sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalls.

Sind Berater für die Einführung erforderlich?

Grundsätzlich sind Berater bei der Einführung dann erforderlich, wenn man sich bislang überhaupt noch nicht mit dem Thema Risiko beziehungsweise Unsicherheit und deren Qualifizierung beschäftigt hat. Sodann hängen die Beraterkosten auch vom Aufgabenumfang ab: Was will das Unternehmen erreichen?

Hält das Unternehmen entsprechende Analysen (PESTL, SWOT, Porters Five Forces etc.) in strukturierter Form vor oder sind diese vom Berater erstmals zu erstellen bzw. zu dokumentieren? Hat das Unternehmen eine belastbare Unternehmensplanung? Welche Prozesse sind im Risikomanagement bereits eingeführt? Ist der Auftrag alleine auf die Risikoquantifizierung beschränkt? Handelt es sich um ein Unternehmen, eine Gruppe oder einen Konzern? Welche Rechtsordnungen sind zu berücksichtigen?

Wir bieten hierzu einen ersten Check an, in dem ein Soll-Zustand mit dem Ist-Zustand verglichen wird. Aufgrund dieser Analyse kann die Situation bewertet und die Einführung geplant und budgetiert werden. Als Daumenregel für ein gut strukturiertes Unternehmen müssen im Schnitt 10-12 Beratertage kalkuliert werden.