Unser neuer nwb-Beitrag zur Beurteilung der handelsrechtlichen Fortführungsannahme
Aktuell ist unser neuer Beitrag zur Beurteilung der Fortführungsannahme und Redepflichten des Steuerberaters in der Krise seines Mandanten in der „NWB Sanieren und Restrukturieren“ erschienen (Fundstelle ist NWB Sanieren und Restrukturieren 10/2024, S. 290).
In diesem Beitrag beleuchten wir ganzheitlich die Pflichten des Steuerberaters im Hinblick auf die Going-concern-Beurteilung im Rahmen der Jahresabschlusserstellung sowie die Warn- und Hinweispflichten, die dem Steuerberater (spätestens seit dem Urteil des BGH vom 26.1.2017) in diesem Zusammenhang obliegen – und: die Konsequenzen und Haftungsgefahren hieraus.
Risiko Nr. 1: Haftungsgefahren aus dem mit dem Mandanten vereinbarten Auftrag
Die zivilrechtliche Haftung des Steuerberaters richtet sich nach dem erteilten Auftrag. Daher sollten Sie als Steuerberater Aufträge zur Jahresabschlusserstellung und über die Finanzbuchführung immer schriftlich oder zumindest in Textform schließen: Der Auftragsumfang sollte darin so präzise wie möglich beschrieben sein.
Risiko Nr. 2: Anfechtungsrisiko bezüglich des eigenen Honorars
Ein nach wie vor häufig unterschätztes Risiko ist das Anfechtungsrisiko im Fall der späteren Insolvenz des Mandanten. Achten Sie in Krisenfällen insbesondere peinlichst genau auf die Erfüllung der Erfordernisse des (privilegierten) Bargeschäfts.
Risiko Nr. 3: Strafrechtliche Risiken
Ein strafrechtliches Risiko kann für den Steuerberater nicht nur in Form der Täterschaft relevant werden, sondern auch als Anstifter oder Gehilfe: Gerade die Hürden für eine Beihilfetat sind nicht sehr hoch – die Gefahr für den Berater, aber auch für seine Mitarbeiter, ist in der Krise des Mandanten daher beachtlich.
Risiko Nr. 4: Reputationsschäden
Zuletzt sollten auch die mit einem Haftungsfall einhergehenden Reputationsschäden nicht unterschätzt werden. Gerade in Bezug auf die involvierten (Haus-)Banken kann das von Bedeutung sein. Insbesondere dann, wenn die Bank die krisenhafte Entwicklung des Mandantenunternehmens vor dem Steuerberater entdeckt (hat).
Praxis-Tipp
Bereiten Sie sich auf Krisenmandanten in Ihrer Mandantschaft vor – gerade auch in wirtschaftlich angespannten Zeiten, wie wir sie dieser Tage haben. Sorgen Sie daher für eine angemessene Kanzleiorganisation – und zwar schon, bevor Sie das erste Krisenmandat haben.
Weitere wertvolle Tipps in diesem Zusammenhang für Ihre Kanzleiorganisation finden Sie in unserem YouTube-Video „Beratung von Krisenmandanten – Tipps für die Minimierung von Haftungsrisiken“