10 Tipps zu den Sicherheiten bei der Mittelstandsfinanzierung

Die wirtschaftliche Lage ist nicht gut und viele Unternehmen kommen geschwächt aus der Corona-Krise. Die Tilgungen der Corona-Kredite haben begonnen und das wirtschaftliche Klima trübt sich ein, was an den steigenden Insolvenzzahlen abzulesen ist.

Infolgedessen werden die Sparkassen und Banken (im Folgenden zur einfacheren Lesbarkeit „Banken“) zurückhaltender mit der Kreditvergabe. Darüber hinaus nimmt die Forderung nach Sicherheiten zu.

Wie aber sollten Sie mit der Anforderung von Sicherheiten für die Kredite an ein haftungsbeschränktes Unternehmen (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG, AG) umgehen?

  1. Tipp: Verstehen Sie, wie Banken „ticken“

Die Bank gewährt ihren Kunden Kredit, macht dies aber nur zu sehr geringen Anteilen mit „eigenem Vermögen“. Zur Kreditgewährung verwendet sie die Einlagen ihrer Kunden oder die Refinanzierung, zumeist der EZB bzw. Bundesbank. Mit den Kreditzinsen muss die Bank die Zinsanforderungen ihrer Refinanzierungspartner bedienen (und zwar auch wenn der Bankkunde insolvent wird) und ihre Kosten bestreiten. Das sind die durch die Kreditierung ausgelösten Kosten und die allgemeinen Kosten der Bank. Zudem muss die Bank die Risikokosten erwirtschaften. Das sind die Kosten von Forderungsausfällen anderer Kunden, die auf die Kundengemeinschaft umgelegt werden. Zuletzt muss die Bank ihren Gewinn erwirtschaften. Der Gewinn, so sagte schon Peter Drucker, sind die Kosten des Überlebens.

Interessant in diesem Zusammenhang sind die Risikokosten. Diese steigen bei Blankokrediten und nehmen mit zunehmenden werthaltigen Sicherheiten ab.

Die Sicherheiten können vom Unternehmen gestellt werden oder aber vom Gesellschafter. Insbesondere die Gesellschaftersicherheiten dienen aber auch einem anderen Zweck: Es soll verhindert werden, dass z.B. durch Ausschüttungen oder Entnahmen Vermögen auf die Gesellschafterebene verschoben wird und anschließend die Gläubiger in der Insolvenz das Nachsehen haben.

Die Rechtsprechung geht daher grundsätzlich davon aus, dass die Bank für eine Kreditvergabe die Bonität des Kreditnehmers beurteilt und zudem Sicherheiten verlangt. Soweit die Bank bei einem Blanko-Kredit Ausfälle erleidet, besteht daher für den Vorstand immer das Risiko der persönlichen Haftung. Daher ist die Anforderung von Sicherheiten kein Ausdruck von Misstrauen, sondern rechtlich geforderte Routine.

Sind die Sicherheiten gegeben, bekommen Sie diese nicht ohne weiteres wieder zurück. Insbesondere ist der Hinweis auf die „Übersicherung“ nur selten zutreffend, weil die Sicherheiten gerade für den Fall der Zahlungsstörung (z.B. durch Insolvenz) gegeben werden. In diesem Szenario verlieren die Sicherheiten regelmäßig an Wert.

  1. Tipp: Kommunizieren Sie freiwillig und offen

Die Bank gibt Kredite im Vertrauen darauf, dass diese zusammen mit den Zinsen wieder zurückgezahlt werden. Die Bank hat kein Interesse daran, einen Kunden in die Insolvenz zu treiben und die Sicherheiten zu realisieren, denn dies bringt hohe Kosten und hohe Verwertungsrisiken mit sich. Bankgeschäfte sind daher Vertrauensgeschäfte.

Deshalb findet bei der Bonitätsbeurteilung nicht nur ein Finanzrating statt, sondern eine umfassende Beurteilung, insbesondere auch die des Unternehmers.

Die Bank sieht Sie immer schlechter, als Sie sich selbst beurteilen. Zum einen liegt dies daran, dass die Bank nicht an Ihrem Erfolg profitiert. Sie erhält im Erfolgsfall nur die Zinsen und hat also kein „updside“. Außerdem hat die Bank nur die Außensicht und kennt Ihr Unternehmen eben nicht von innen. Es liegt an Ihnen, dieses Informationsgefälle abzubauen.

Sofern Sie offen, ehrlich und (im Idealfall) auch die für die Bank erforderlichen Informationen erteilen, bevor Sie die Bank anfordert, steigt Ihre Reputation bei der Bank und damit auch Ihr Rating. Sie zeigen damit, dass Sie die Bank verstehen. Sprechen Sie Ihre Bank an, welche Informationen Sie gerne von Ihnen hätte. Der, hoffentlich fristgemäß aufgestellte, Jahresabschluss ist obligatorisch. Hinzukommen, je nach Kredit und wirtschaftlicher Lage des Unternehmens, auch unterjährige Informationen, wie z.B. BWAs und Summen- und Saldenlisten, aber auch Planungsrechnungen. Soweit die Bank eine Globalzession mit Ihnen vereinbart hat, sollten Sie (je nach Vertragsinhalt müssen Sie) auch Informationen zu Ihren offenen Forderungen einreichen, bei Raumsicherheitsübereignungen auch die Auswertung aus der Warenwirtschaft.

Sofern Sie über eine dokumentierte strategische Planung verfügen, ist das für die Bank auch interessant und Sie könnten sich positiv vom Wettbewerb abheben. Selbiges gilt für eine vorhandene Nachfolgenplanung und vorhandene Vertretungslösungen.

  1. Tipp: Mehrbankenstrategie – geteiltes Leid ist halbes Leid

Die Praxis zeigt, dass bei negativen Umweltveränderungen eine Einbankenstrategie nachteilig ist. Zwar sparen Sie die Kosten für die Kontoführung und erleichtern damit auch Ihre Buchhaltung. Allerdings kann die Situation eintreten, dass der Bank das Risiko schlicht zu groß wird. In einer schwierigen Situation eine neue Bank als Finanzierungspartner zu gewinnen, ist aber sehr schwer bis unmöglich. Das Geschäftsmodell der Banken ist sehr risikoscheu.

Daher empfiehlt es sich, bereits zu Beginn auf zwei oder mehrere Banken zu setzen. Im Idealfall teilen sich diese die Sicherheiten, denn: Wenn die Zeiten düster werden, besteht ansonsten die Gefahr, dass eine Bank mit den guten Sicherheiten ihre gute Position nicht aufgeben will und die andere Bank mitteilt, dass sie schon weit ins Risiko gegangen und folglich die andere Bank am Zug ist. Ein Patt ist die Folge und aus dem Kredit wird dann nichts.

Außerdem ist bei einer Mehrbankenstrategie das durch neue Kredite entstehende Risiko geteilt, d.h. das Risiko ist eher bewältigbar. Zudem hat die Bank intern einen guten Grund für die Kreditvergabe: „Die Kollegen von der XY-Bank ziehen mit“.

  1. Tipp: Seien Sie compliant und beschäftigen Sie sich mit der Planung, Prognose und Unsicherheit Ihrer künftigen Zahlungsströme

Haftungsbeschränkte Unternehmen benötigen, nicht erst seit der Einführung des § 1 StaRUG, ein Früherkennungssystem, um bestandsgefährdende Risiken so rechtzeitig zu entdecken, dass noch wirksam gegengesteuert werden kann. Ein solches System ist nicht nur verpflichtend, es bringt auch einen großen Nutzen.

Ob eine bestandsgefährdende Entwicklung besteht, kann nur beurteilt werden, wenn die aggregierten Chancen und Risiken „im Lichte“ der Unternehmensplanung gewürdigt werden.

Kurzum: Eine Früherkennung und eine Planung sind obligatorisch. Ein Unternehmen, das dies nicht vorhält, agiert nicht compliant. Die Bank wird sich fragen, ob dies dann für die anderen Informationen gleichermaßen gilt, insbesondere ob die Aussagen aus dem Jahresabschluss und der BWA vertrauenswürdig sind.

Nehmen Sie daher diese gesetzlichen Informationen ernst und, getreu dem Motto: „Tue Gutes und rede darüber“, kommunizieren Sie dies gegenüber Ihrer Bank.

  1. Tipp: Für gegebene werthaltige Sicherheiten muss ein Nachlass in den Konditionen erfolgen

Wie bereits oben ausgeführt, steckt im Zins ein Kostenanteil für das Kreditrisiko. Ist dieses gemindert, muss auch der Risikoanteil reduziert werden. Das können und dürfen Sie „als Gegenleistung“ einfordern.

  1. Tipp: Vermeiden Sie weite Zweckerklärungen

Die Zweckerklärung verbindet den Kredit mit der Sicherheit. Die Banken versuchen häufig, eine sog. weite Zweckerklärung durchzusetzen. Dann haften die Sicherheiten für alle gegenwärtigen und auch künftigen Sicherheiten. Dies erschwert aber, ein weiteres Kreditinstitut mit hinzuzunehmen. Sie sollten daher, wenn möglich, die Sicherheiten immer nur auf den jeweiligen Kredit beziehen („enge Zweckerklärung“).

  1. Tipp: Regeln Sie zu Beginn schriftlich, wann und wie Sie aus den Sicherheiten wieder hinauskommen

Insbesondere wenn Sie z.B. in einer Durststrecke um weite Zweckerklärungen nicht herumkommen, sollten Sie mit der Bank regeln, wann und unter welchen Voraussetzungen Sicherheiten wieder freigegeben werden. Lassen Sie sich nicht auf vage Ankündigungen ein. Die Bank würde sich auch auf keine vage Ankündigung, „wenn es schlechter wird, reden wir über Sicherheiten“ verlassen, sondern will den Sicherheitenvertrag unterschrieben haben. Es ist schwierig, dies zu verhandeln, aber nicht unmöglich.

  1. Tipp: Beachten Sie den Unterschied zwischen Gesellschaftssicherheiten und Gesellschaftersicherheiten

Ein enorm wichtiges Thema sind Gesellschaftersicherheiten. Oft geschieht es, dass neben den Gesellschaftssicherheiten auch Gesellschaftersicherheiten verlangt werden, namentlich Bürgschaften und/oder Sicherheiten aus dem Privatbereich (Grundschuld auf Wohnhaus, Abtretung einer Lebensversicherung u.a.). Manchmal wird dies garniert mit Floskeln „das brauchen wir für die Unterlagen“ oder „wir nehmen Sie nur in Anspruch, wenn von der GmbH nicht zu holen ist“.

Das mag alles richtig sein, hat jedoch einen Haken: Wenn Sie als Gesellschafter z.B. mit einer Bürgschaft haten und die Bank in der Insolvenz Ihrer GmbH die Forderung mit der Verwertung einer Sicherheit aus dem Vermögen der GmbH befriedigt wird, hat der Insolvenzverwalter einen Anfechtungsanspruch gegen Sie und zwar in Höhe des Betrags, mit dem Sie aus der Bürgschaftsverpflichtung frei wurden. Gesellschaftersicherheiten sollte daher weitestgehend vermieden werden.

  1. Tipp: Bestehen Sie bei Gesellschaftersicherheiten auf eine Subsidiaritätsklausel

Sofern Sie eine Gesellschaftersicherheit nicht vermeiden können, sollten Sie anhand des Früherkennungssystems prüfen, wir wahrscheinlich eine Insolvenz Ihres Unternehmens ist und mit dieser Information entscheiden, ob Sie die Sicherheit geben. In jedem Fall aber sollten Sie auf eine Subsidiaritätsklausel bestehen. Die Bank verliert nichts und Sie gewinnen nur dazu. Wie sieht so etwas aus?

Entweder wird die Bürgschaft nur für den Fall von Vermögensverschiebungen an den Unternehmer oder nahe Angehörige für die Laufzeit der Vereinbarung beschränkt oder es wird geregelt, dass die Bürgschaft nur greift, wenn sicher feststeht, dass aus dem Vermögen der GmbH keine Rückführung mehr erfolgt. Zwar ist die Subsidiaritätsklausel noch nicht vom BGH bestätigt worden. Es sprechen aber unterinstanzliche Entscheidungen und gewichtige Stimmen in der Literatur für deren Akzeptanz.

  1. Tipp: Packen Sie das Thema frühzeitig an

In der Krise oder Insolvenz ist Ihr Handlungsrahmen praktisch Null. Hier hat die Bank die Zügel in der Hand, jedenfalls, wenn die Sicherheiten schon gegeben sind. Daher sollten Sie das Thema so früh wie möglich angehen.

 

Fazit

Die Banken vergeben Kredite an Unternehmen, müssen aber auch ihre eigenen Kosten, Risiken und Gewinne berücksichtigen. Sie verlangen daher Sicherheiten, um das Ausfallrisiko zu mindern und Vermögensverschiebungen zu vermeiden.

Die Banken schätzen es, wenn die Unternehmen offen, ehrlich und proaktiv Informationen über ihre Finanzlage, Planung und Strategie liefern. Dies erhöht das Vertrauen und das Rating der Unternehmen.

Die Unternehmen sollten nicht nur auf eine Bank angewiesen sein, sondern mehrere Finanzierungspartner haben. Dies verringert das Risiko, dass eine Bank den Kredit kündigt oder keine weitere Unterstützung leistet. Die Sicherheiten sollten möglichst aufgeteilt werden.

Die Unternehmen müssen ein Früherkennungssystem haben, um bestandsgefährdende Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen und zu beheben. Sie müssen auch eine Planungsrechnung erstellen, um ihre künftigen Zahlungsströme zu prognostizieren. Dies ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch nützlich für das Unternehmen und die Bank.

Die Unternehmen sollten versuchen, die Sicherheiten auf den jeweiligen Kredit zu beschränken (enge Zweckerklärung) und im Voraus zu regeln, wann und wie sie die Sicherheiten wieder freibekommen. Sie sollten auch einen Zinsnachlass für werthaltige Sicherheiten einfordern.

Sie sollten möglichst keine Sicherheiten von den Gesellschaftern geben, da diese im Insolvenzfall anfechtbar sein können. Wenn dies nicht vermieden werden kann, sollten Sie auf eine Subsidiaritätsklausel bestehen, die die Inanspruchnahme der Gesellschafter begrenzt.

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