In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Risikomanagement (Fundstelle: ZfRM 06.23, 170) ist von Cornelius Nickert und Anne Nickert Beitrag „Früherkennungs- und Risikomanagementsysteme – Ausführungen zur Hinweis- und Prüfpflicht von Insolvenzgründen in der Beratung“ erschienen.
Schlagwort: Insolvenzwahrscheinlichkeit
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Die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG etc.) sind zur Einrichtung und fortlaufenden Pflege eines Früherkennungssystems für bestandsgefährdende Entwicklungen verpflichtet.
Früherkennungssystem nach § 1 StaRUG: Was ist das und wer braucht das – und vor allem: wozu?
Das Früherkennungssystem folgt aus dem Auftrag des nationalen Gesetzgebers aus einer EU-Richtlinie. In der Umsetzung der Richtlinie hat sich der deutsche Gesetzgeber stark an § 91 Abs. 2 AktG angelehnt: Ziel der Norm ist es, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und damit letztlich auch Insolvenzen zu vermeiden.