In diesem Video erklärt Cornelius Nickert ausführlich und aus seiner ganz persönlichen beruflichen Historie heraus, warum Unternehmen von Steuerungssystemen und Früherkennungssystemen profitieren.
Schlagwort: Geschäftsführer
Relevanz des unternehmerischen Frühwarnsystems für Kreditinstitute
Aktuell ist unser neuer Beitrag zur Relevanz des unternehmerischen Frühwarnsystems für Kreditinstitute erschienen (Fundstelle ist KP 07-08/2024, S. 187).
Unser neuer nwb-Beitrag zur Bilanzierung bei bestandsgefährdenden Entwicklungen
Aktuell ist unser neuer Beitrag zur Bilanzierung bei bestandsgefährdenden Entwicklungen in der „NWB Sanieren und Restrukturieren“ erschienen (Fundstelle ist NWB Sanieren 3/2024, S. 77).
Unser Beitrag in der Zeitschrift für Risikomanagement
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Risikomanagement (Fundstelle: ZfRM 06.23, 170) ist von Cornelius Nickert und Anne Nickert Beitrag „Früherkennungs- und Risikomanagementsysteme – Ausführungen zur Hinweis- und Prüfpflicht von Insolvenzgründen in der Beratung“ erschienen.
Neu auf YouTube: Best Practice – Gute Entscheidungen treffen im Mittelstand
In unserem neuen YouTube-Video stellen wir eine Methode vor, die in jedem Unternehmen genutzt werden sollte, wenn wichtige unternehmerische Entscheidungen anstehen.
Unser neues YouTube-Video zum Nutzen der Sensitivitätsanalyse
Die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG etc.) sind zur Einrichtung und fortlaufenden Pflege eines Früherkennungssystems für bestandsgefährdende Entwicklungen verpflichtet.
Wo kann man ein Früherkennungssystem kaufen und was kostet es?
Geschäftsleiter von haftungsbeschränkten Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG und AG) sind gesetzlich verpflichtet, ein Früherkennungssystem einzurichten und fortlaufend zu pflegen, §§ 1 StaRUG, 91 Abs. 2 AktG. Wo aber kann man ein solches Früherkennungssystem kaufen – und was kostet es?
Neu auf YouTube: Monte-Carlo-Simulation für den Mittelstand – einfach erklärt
In unserem neuen YouTube-Video erklären wir, was genau eine Monte-Carlo-Simulation ist und vor allem, wie sie mittelständische Unternehmen dabei unterstützen kann, zum einen bestandsgefährdende Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen, zum anderen aber auch, das Unternehmen erfolgreich zu steuern.
NO RISKS NO FUN jetzt auch auf YouTube
Die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG etc.) sind zur Einrichtung und fortlaufenden Pflege eines Früherkennungssystems für bestandsgefährdende Entwicklungen verpflichtet.
Einführung eines
Risikomanagement-
systems im Unternehmen:
Das sind die wesentlichen Schritte
Seit dem 1.1.2021 ist klarstellend gesetzlich geregelt, dass haftungsbeschränkte Unternehmen (AG, GmbH, GmbH & Co. KG, UG, Genossenschaft) ein Früherkennungssystem für bestandsgefährdende Entwicklungen benötigen.