Unser neuer nwb-Beitrag zur Bilanzierung bei bestandsgefährdenden Entwicklungen

Aktuell ist unser neuer Beitrag zur Bilanzierung bei bestandsgefährdenden Entwicklungen in der „NWB Sanieren und Restrukturieren“ erschienen (Fundstelle ist NWB Sanieren 3/2024, S. 77).

Unser Beitrag in der Zeitschrift für Risikomanagement

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Risikomanagement (Fundstelle: ZfRM 06.23, 170) ist von Cornelius Nickert und Anne Nickert Beitrag „Früherkennungs- und Risikomanagementsysteme – Ausführungen zur Hinweis- und Prüfpflicht von Insolvenzgründen in der Beratung“ erschienen.

Neu auf YouTube: Best Practice – Gute Entscheidungen treffen im Mittelstand

In unserem neuen YouTube-Video stellen wir eine Methode vor, die in jedem Unternehmen genutzt werden sollte, wenn wichtige unternehmerische Entscheidungen anstehen.

Unser neues YouTube-Video zum Nutzen der Sensitivitätsanalyse

Die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG etc.) sind zur Einrichtung und fortlaufenden Pflege eines Früherkennungssystems für bestandsgefährdende Entwicklungen verpflichtet.

Wo kann man ein Früherkennungssystem kaufen und was kostet es?

Geschäftsleiter von haftungsbeschränkten Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG und AG) sind gesetzlich verpflichtet, ein Früherkennungssystem einzurichten und fortlaufend zu pflegen, §§ 1 StaRUG, 91 Abs. 2 AktG. Wo aber kann man ein solches Früherkennungssystem kaufen – und was kostet es?

Neu auf YouTube: Monte-Carlo-Simulation für den Mittelstand – einfach erklärt

In unserem neuen YouTube-Video erklären wir, was genau eine Monte-Carlo-Simulation ist und vor allem, wie sie mittelständische Unternehmen dabei unterstützen kann, zum einen bestandsgefährdende Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen, zum anderen aber auch, das Unternehmen erfolgreich zu steuern.

NO RISKS NO FUN jetzt auch auf YouTube

Die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG etc.) sind zur Einrichtung und fortlaufenden Pflege eines Früherkennungssystems für bestandsgefährdende Entwicklungen verpflichtet.

Einführung eines
Risikomanagement-
systems im Unternehmen:
Das sind die wesentlichen Schritte

Seit dem 1.1.2021 ist klarstellend gesetzlich geregelt, dass haftungsbeschränkte Unternehmen (AG, GmbH, GmbH & Co. KG, UG, Genossenschaft) ein Früherkennungssystem für bestandsgefährdende Entwicklungen benötigen.

Risikomanagement: Wer braucht es – und warum?

Unternehmen nehmen in ihrem Umfeld am Wirtschaftsgeschehen teil. Sie können das Verhalten der anderen Teilnehmer, der Märkte und der Umwelt nicht kontrollieren, bestenfalls können sie es beeinflussen.

Zeit ist Geld: Indikatoren für die Unter­nehmens­krise

Weshalb ist es so wichtig, Krisenindikatoren rechtzeitig zu erkennen? Entwickelt sich im Unternehmen eine Krise, kann in einem frühen Stadium noch gut gegengesteuert werden.