Fachbeitrag in der BFuP zur Bayesschen Statistik im Risikomanagement

Aktuell ist der Fachbeitrag „Die Bayessche Statistik im Risikomanagement“ in der Fachzeitschrift BFuP erschienen (Fundstelle ist BFuP 5/2023, S. 658). Autoren des Beitrags sind Prof. Dr. Gabriele Wieczorek und Cornelius Nickert.

Neu auf YouTube: Best Practice – Gute Entscheidungen treffen im Mittelstand

In unserem neuen YouTube-Video stellen wir eine Methode vor, die in jedem Unternehmen genutzt werden sollte, wenn wichtige unternehmerische Entscheidungen anstehen.

Unser neues YouTube-Video zum Nutzen der Sensitivitätsanalyse

Die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG etc.) sind zur Einrichtung und fortlaufenden Pflege eines Früherkennungssystems für bestandsgefährdende Entwicklungen verpflichtet.

Neu auf YouTube: Monte-Carlo-Simulation für den Mittelstand – einfach erklärt

In unserem neuen YouTube-Video erklären wir, was genau eine Monte-Carlo-Simulation ist und vor allem, wie sie mittelständische Unternehmen dabei unterstützen kann, zum einen bestandsgefährdende Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen, zum anderen aber auch, das Unternehmen erfolgreich zu steuern.

NO RISKS NO FUN jetzt auch auf YouTube

Die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG etc.) sind zur Einrichtung und fortlaufenden Pflege eines Früherkennungssystems für bestandsgefährdende Entwicklungen verpflichtet.

“Die Braut hübsch machen” – oder: Was muss ich bedenken, wenn ich mein Unter­nehmen wert­orient­iert steuern möchte?

Wertorientierung ist in aller Munde. Sie sollte das Ziel jeglicher Unternehmenssteuerung sein. Dies gilt nicht nur für Unternehmen, die in mittelfristiger Zukunft veräußert werden sollen, sondern auch für Unternehmen, die für den Unternehmer oder Familienangehörige erhalten werden sollen.

Früher­kennungs­system nach § 1 StaRUG: Was ist das und wer braucht das – und vor allem: wozu?

Das Früherkennungssystem folgt aus dem Auftrag des nationalen Gesetzgebers aus einer EU-Richtlinie. In der Umsetzung der Richtlinie hat sich der deutsche Gesetzgeber stark an § 91 Abs. 2 AktG angelehnt: Ziel der Norm ist es, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und damit letztlich auch Insolvenzen zu vermeiden.