Warum ein Krisenfrüherkennungssystem Ihrem Unternehmen mehr Sicherheit, bessere Entscheidungen und neue Handlungsspielräume verschafft

Wir haben für Sie in dem Dokument „Risikostudien 2025/2026“ drei sehr interessante Studien analysiert – vor allem, wie sich diese auf Steuerberater und Geschäftsführer auswirken.

Fachtagung zum Thema „Risiko- und Krisenmanagement“

Anne Nickert und Cornelius Nickert referieren am 28.11.2025 zusammen bei der Hochschule Offenburg bei der Veranstaltung der Black Forest Business School auf der Fachtagung zum Thema „Risiko- und Krisenmanagement“.

Seminar: Asset Protection – steuerlich und rechtlich

Cornelius Nickert referiert zusammen mit Prof. Dr. Markus Peter am 18.9.2025 bei der Steuerberaterakademie Rheinland-Pfalz zum Thema „Expertenseminar: Asset Protection – steuerlich und rechtlich“.

10 Tipps zu den Sicherheiten bei der Mittelstandsfinanzierung

Die wirtschaftliche Lage ist nicht gut und viele Unternehmen kommen geschwächt aus der Corona-Krise. Die Tilgungen der Corona-Kredite haben begonnen und das wirtschaftliche Klima trübt sich ein, was an den steigenden Insolvenzzahlen abzulesen ist.

Neu: YouTube-Video zum Nutzen von hochqualitativen Steuerungssystemen

In diesem Video erklärt Cornelius Nickert ausführlich und aus seiner ganz persönlichen beruflichen Historie heraus, warum Unternehmen von Steuerungssystemen und Früherkennungssystemen profitieren.

Risikomanagement der Debitoren

Als Unternehmer stehen Sie vor vielen Herausforderungen und Möglichkeiten, Ihr Unternehmen auszubauen. Ein Aspekt, mit dem Sie jedoch vorsichtig sein müssen, ist das Debitorenrisiko.

Allianz Risk Barometer 2024: Cyber-Vorfälle und Betriebsunterbrechungen sind erneut die Top-Risiken

Vor wenigen Tagen wurde das Allianz Risk Barometer 2024 veröffentlicht: Weltweit wurden für diese 13. Auflage über 3.000 Risikomanagement-Experten sowie Fach- und Führungskräfte aus 92 Ländern zu den ihrer Meinung nach größten Geschäftsrisiken befragt.

Unser neues YouTube-Video zum Nutzen der Sensitivitätsanalyse

Die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG etc.) sind zur Einrichtung und fortlaufenden Pflege eines Früherkennungssystems für bestandsgefährdende Entwicklungen verpflichtet.

NO RISKS NO FUN jetzt auch auf YouTube

Die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG etc.) sind zur Einrichtung und fortlaufenden Pflege eines Früherkennungssystems für bestandsgefährdende Entwicklungen verpflichtet.

Die besondere Bedeutung des Früherkennungssystems beim sanierten Unternehmen

Unternehmen nehmen in ihrem Umfeld am Wirtschaftsgeschehen teil. Sie können das Verhalten der anderen Teilnehmer, der Märkte und der Umwelt nicht kontrollieren, bestenfalls können sie es beeinflussen.

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