Die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG etc.) sind zur Einrichtung und fortlaufenden Pflege eines Früherkennungssystems für bestandsgefährdende Entwicklungen verpflichtet.
Schlagwort: Frühwarnsystem
Einführung eines
Risikomanagement-
systems im Unternehmen:
Das sind die wesentlichen Schritte
Seit dem 1.1.2021 ist klarstellend gesetzlich geregelt, dass haftungsbeschränkte Unternehmen (AG, GmbH, GmbH & Co. KG, UG, Genossenschaft) ein Früherkennungssystem für bestandsgefährdende Entwicklungen benötigen.
Die besondere Bedeutung des Früherkennungssystems beim sanierten Unternehmen
Unternehmen nehmen in ihrem Umfeld am Wirtschaftsgeschehen teil. Sie können das Verhalten der anderen Teilnehmer, der Märkte und der Umwelt nicht kontrollieren, bestenfalls können sie es beeinflussen.
Zeit ist Geld: Indikatoren für die Unternehmenskrise
Weshalb ist es so wichtig, Krisenindikatoren rechtzeitig zu erkennen? Entwickelt sich im Unternehmen eine Krise, kann in einem frühen Stadium noch gut gegengesteuert werden.