Krisenmandanten sicher begleiten: Unsere praktische Checkliste für Steuerberater

Wenn ein Mandant in finanzielle Schwierigkeiten gerät, zählt für Steuerberater vor allem eines: schnell, strukturiert und rechtssicher reagieren.

Warum ein Krisenfrüherkennungssystem Ihrem Unternehmen mehr Sicherheit, bessere Entscheidungen und neue Handlungsspielräume verschafft

Wir haben für Sie in dem Dokument „Risikostudien 2025/2026“ drei sehr interessante Studien analysiert – vor allem, wie sich diese auf Steuerberater und Geschäftsführer auswirken.

Neu auf YouTube: Warn- und Hinweispflichten für Steuerberater

Unser neues YouTube-Video „Beratung von Krisenmandanten – Tipps für die Minimierung von Haftungsrisiken“ ist live.

Neu auf YouTube: Best Practice – Gute Entscheidungen treffen im Mittelstand

In unserem neuen YouTube-Video stellen wir eine Methode vor, die in jedem Unternehmen genutzt werden sollte, wenn wichtige unternehmerische Entscheidungen anstehen.

Unser neues YouTube-Video zum Nutzen der Sensitivitätsanalyse

Die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG etc.) sind zur Einrichtung und fortlaufenden Pflege eines Früherkennungssystems für bestandsgefährdende Entwicklungen verpflichtet.

Wo kann man ein Früherkennungssystem kaufen und was kostet es?

Geschäftsleiter von haftungsbeschränkten Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG und AG) sind gesetzlich verpflichtet, ein Früherkennungssystem einzurichten und fortlaufend zu pflegen, §§ 1 StaRUG, 91 Abs. 2 AktG. Wo aber kann man ein solches Früherkennungssystem kaufen – und was kostet es?

Neu auf YouTube: Monte-Carlo-Simulation für den Mittelstand – einfach erklärt

In unserem neuen YouTube-Video erklären wir, was genau eine Monte-Carlo-Simulation ist und vor allem, wie sie mittelständische Unternehmen dabei unterstützen kann, zum einen bestandsgefährdende Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen, zum anderen aber auch, das Unternehmen erfolgreich zu steuern.

Fachbeitrag in „DER BETRIEB“ zu den Auswirkungen des § 1 StaRUG auf die AG

Ganz aktuell ist unser neuer Fachbeitrag „Die Auswirkungen des § 1 StaRUG auf die Aktiengesellschaft“ in der Fachzeitschrift DER BETRIEB erschienen (Fundstelle ist DER BETRIEB 2023, S. 1489).

Früherkennung von bestandsgefährdenden Entwicklungen – qualitativer oder quantitativer Ansatz?

Die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG etc.) sind zur Einrichtung und fortlaufenden Pflege eines Früherkennungssystems für bestandsgefährdende Entwicklungen verpflichtet.

Einführung eines
Risikomanagement-
systems im Unternehmen:
Das sind die wesentlichen Schritte

Seit dem 1.1.2021 ist klarstellend gesetzlich geregelt, dass haftungsbeschränkte Unternehmen (AG, GmbH, GmbH & Co. KG, UG, Genossenschaft) ein Früherkennungssystem für bestandsgefährdende Entwicklungen benötigen.

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