Unser neues YouTube-Video: Risikomanagement der Debitoren

In unserem neuen YouTube-Video erklären wir, warum Sie in Ihrem Unternehmen ein Debitoren-Risikomanagement aufbauen sollten.

Unser neuer nwb-Beitrag zur Bilanzierung bei bestandsgefährdenden Entwicklungen

Aktuell ist unser neuer Beitrag zur Bilanzierung bei bestandsgefährdenden Entwicklungen in der „NWB Sanieren und Restrukturieren“ erschienen (Fundstelle ist NWB Sanieren 3/2024, S. 77).

Mein Standpunkt zu „Drehtürinsolvenzen“ in der INDat

Ganz aktuell ist ein neuer Beitrag, mein Standpunkt zum Thema „Drehtürinsolvenz vermeiden mit § 14 StaRUG analog“, in der Fachzeitschrift INDat erschienen (Fundstelle ist INDat Ausgabe 01_2024, S. 58).

Neu auf YouTube: Warn- und Hinweispflichten für Steuerberater

Unser neues YouTube-Video „Beratung von Krisenmandanten – Tipps für die Minimierung von Haftungsrisiken“ ist live.

Neu auf YouTube: Beratung von Krisenmandanten – Tipps für die Minimierung von Haftungsrisiken

Unser neues YouTube-Video „Beratung von Krisenmandanten – Tipps für die Minimierung von Haftungsrisiken“ ist live.

Unser Beitrag in der Zeitschrift für Risikomanagement

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Risikomanagement (Fundstelle: ZfRM 06.23, 170) ist von Cornelius Nickert und Anne Nickert Beitrag „Früherkennungs- und Risikomanagementsysteme – Ausführungen zur Hinweis- und Prüfpflicht von Insolvenzgründen in der Beratung“ erschienen.

Unser neuer Beitrag im EXISTENZ Magazin

„Es braucht in einer Volkswirtschaft Insolvenzen – Insolvenzen haben nämlich geradezu eine selbstreinigende Wirkung auf den Markt. Sie sind quasi Leber und Niere der Wirtschaft.“ Zu diesem Thema haben Cornelius Nickert und Anne Nickert im EXISTENZ Magazin einen Beitrag geschrieben.

Pflicht zur Krisenfrüherkennung (auch) für Insolvenzverwalter – Fachbeitrag in der ZInsO

Aktuell ist unser neue Fachbeitrag „Pflicht zur Krisenfrüherkennung (auch) für Insolvenzverwalter?“ in der Fachzeitschrift ZInsO erschienen.

Früher­kennungs­system nach § 1 StaRUG: Was ist das und wer braucht das – und vor allem: wozu?

Das Früherkennungssystem folgt aus dem Auftrag des nationalen Gesetzgebers aus einer EU-Richtlinie. In der Umsetzung der Richtlinie hat sich der deutsche Gesetzgeber stark an § 91 Abs. 2 AktG angelehnt: Ziel der Norm ist es, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und damit letztlich auch Insolvenzen zu vermeiden.