Aktuell ist unser neuer Beitrag zur Relevanz des unternehmerischen Frühwarnsystems für Kreditinstitute erschienen (Fundstelle ist KP 07-08/2024, S. 187).
Schlagwort: Insolvenzwahrscheinlichkeit
Unser neues YouTube-Video zu Datev-Auswertungen zur Krisenfrüherkennung
In unserem neuen YouTube-Video stellen wir Ihnen Buchführungs-Auswertungen der Datev vor, die Sie bei der Krisenfrüherkennung Ihrer Mandanten unterstützen.
Neu: Unser YouTube-Video zur Going-Concern-Beurteilung
In unserem neuen YouTube-Video erklären wir, warum und vor allem wann ein Steuerberater vertieft in eine Going-Concern-Prüfung einsteigen sollte. In diesem Kontext erläutern wir konkrete Kennzahlen, die bei der Beurteilung hilfreich sind.
Unser neuer nwb-Beitrag zur Bilanzierung bei bestandsgefährdenden Entwicklungen
Aktuell ist unser neuer Beitrag zur Bilanzierung bei bestandsgefährdenden Entwicklungen in der „NWB Sanieren und Restrukturieren“ erschienen (Fundstelle ist NWB Sanieren 3/2024, S. 77).
Mein Standpunkt zu „Drehtürinsolvenzen“ in der INDat
Ganz aktuell ist ein neuer Beitrag, mein Standpunkt zum Thema „Drehtürinsolvenz vermeiden mit § 14 StaRUG analog“, in der Fachzeitschrift INDat erschienen (Fundstelle ist INDat Ausgabe 01_2024, S. 58).
Unser Beitrag in der Zeitschrift für Risikomanagement
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Risikomanagement (Fundstelle: ZfRM 06.23, 170) ist von Cornelius Nickert und Anne Nickert Beitrag „Früherkennungs- und Risikomanagementsysteme – Ausführungen zur Hinweis- und Prüfpflicht von Insolvenzgründen in der Beratung“ erschienen.
NO RISKS NO FUN jetzt auch auf YouTube
Die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG etc.) sind zur Einrichtung und fortlaufenden Pflege eines Früherkennungssystems für bestandsgefährdende Entwicklungen verpflichtet.
Früherkennungssystem nach § 1 StaRUG: Was ist das und wer braucht das – und vor allem: wozu?
Das Früherkennungssystem folgt aus dem Auftrag des nationalen Gesetzgebers aus einer EU-Richtlinie. In der Umsetzung der Richtlinie hat sich der deutsche Gesetzgeber stark an § 91 Abs. 2 AktG angelehnt: Ziel der Norm ist es, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und damit letztlich auch Insolvenzen zu vermeiden.