Unternehmen nehmen in ihrem Umfeld am Wirtschaftsgeschehen teil. Sie können das Verhalten der anderen Teilnehmer, der Märkte und der Umwelt nicht kontrollieren, bestenfalls können sie es beeinflussen.
Schlagwort: Insolvenzrisiko
Früherkennungssystem nach § 1 StaRUG: Was ist das und wer braucht das – und vor allem: wozu?
Das Früherkennungssystem folgt aus dem Auftrag des nationalen Gesetzgebers aus einer EU-Richtlinie. In der Umsetzung der Richtlinie hat sich der deutsche Gesetzgeber stark an § 91 Abs. 2 AktG angelehnt: Ziel der Norm ist es, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und damit letztlich auch Insolvenzen zu vermeiden.