Die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG etc.) sind zur Einrichtung und fortlaufenden Pflege eines Früherkennungssystems für bestandsgefährdende Entwicklungen verpflichtet.
Autor: Anne Nickert
Einführung eines
Risikomanagement-
systems im Unternehmen:
Das sind die wesentlichen Schritte
Seit dem 1.1.2021 ist klarstellend gesetzlich geregelt, dass haftungsbeschränkte Unternehmen (AG, GmbH, GmbH & Co. KG, UG, Genossenschaft) ein Früherkennungssystem für bestandsgefährdende Entwicklungen benötigen.
Allianz Risk Barometer 2023: Das sind die Chancen und Risiken für Unternehmen
Risikomanagement hilft Unternehmen, resilienter und robuster zu werden. Gerade in Zeiten zahlreicher geopolitischer wie makroökonomischer Risiken hilft aktives Risikomanagement dabei, u.a. Lieferketten robuster zu gestalten und das Unternehmen insgesamt widerstandsfähiger zu gestalten.
Zeit ist Geld: Indikatoren für die Unternehmenskrise
Weshalb ist es so wichtig, Krisenindikatoren rechtzeitig zu erkennen? Entwickelt sich im Unternehmen eine Krise, kann in einem frühen Stadium noch gut gegengesteuert werden.