Neu: YouTube-Video zum Nutzen von hochqualitativen Steuerungssystemen

In diesem Video erklärt Cornelius Nickert ausführlich und aus seiner ganz persönlichen beruflichen Historie heraus, warum Unternehmen von Steuerungssystemen und Früherkennungssystemen profitieren.

Relevanz des unternehmerischen Frühwarnsystems für Kreditinstitute

Aktuell ist unser neuer Beitrag zur Relevanz des unternehmerischen Frühwarnsystems für Kreditinstitute erschienen (Fundstelle ist KP 07-08/2024, S. 187).

Unser neues YouTube-Video zu Datev-Auswertungen zur Krisenfrüherkennung

In unserem neuen YouTube-Video stellen wir Ihnen Buchführungs-Auswertungen der Datev vor, die Sie bei der Krisenfrüherkennung Ihrer Mandanten unterstützen.

Neu: Unser YouTube-Video zur Going-Concern-Beurteilung

In unserem neuen YouTube-Video erklären wir, warum und vor allem wann ein Steuerberater vertieft in eine Going-Concern-Prüfung einsteigen sollte. In diesem Kontext erläutern wir konkrete Kennzahlen, die bei der Beurteilung hilfreich sind.

Unser neuer nwb-Beitrag zur Bilanzierung bei bestandsgefährdenden Entwicklungen

Aktuell ist unser neuer Beitrag zur Bilanzierung bei bestandsgefährdenden Entwicklungen in der „NWB Sanieren und Restrukturieren“ erschienen (Fundstelle ist NWB Sanieren 3/2024, S. 77).

Mein Standpunkt zu „Drehtürinsolvenzen“ in der INDat

Ganz aktuell ist ein neuer Beitrag, mein Standpunkt zum Thema „Drehtürinsolvenz vermeiden mit § 14 StaRUG analog“, in der Fachzeitschrift INDat erschienen (Fundstelle ist INDat Ausgabe 01_2024, S. 58).

Unser Beitrag in der Zeitschrift für Risikomanagement

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Risikomanagement (Fundstelle: ZfRM 06.23, 170) ist von Cornelius Nickert und Anne Nickert Beitrag „Früherkennungs- und Risikomanagementsysteme – Ausführungen zur Hinweis- und Prüfpflicht von Insolvenzgründen in der Beratung“ erschienen.

NO RISKS NO FUN jetzt auch auf YouTube

Die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG etc.) sind zur Einrichtung und fortlaufenden Pflege eines Früherkennungssystems für bestandsgefährdende Entwicklungen verpflichtet.

Früher­kennungs­system nach § 1 StaRUG: Was ist das und wer braucht das – und vor allem: wozu?

Das Früherkennungssystem folgt aus dem Auftrag des nationalen Gesetzgebers aus einer EU-Richtlinie. In der Umsetzung der Richtlinie hat sich der deutsche Gesetzgeber stark an § 91 Abs. 2 AktG angelehnt: Ziel der Norm ist es, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und damit letztlich auch Insolvenzen zu vermeiden.

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