Die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, UG, AG etc.) sind zur Einrichtung und fortlaufenden Pflege eines Früherkennungssystems für bestandsgefährdende Entwicklungen verpflichtet.
Autor: Cornelius Nickert
Die besondere Bedeutung des Früherkennungssystems beim sanierten Unternehmen
Unternehmen nehmen in ihrem Umfeld am Wirtschaftsgeschehen teil. Sie können das Verhalten der anderen Teilnehmer, der Märkte und der Umwelt nicht kontrollieren, bestenfalls können sie es beeinflussen.
Risikomanagement: Wer braucht es – und warum?
Unternehmen nehmen in ihrem Umfeld am Wirtschaftsgeschehen teil. Sie können das Verhalten der anderen Teilnehmer, der Märkte und der Umwelt nicht kontrollieren, bestenfalls können sie es beeinflussen.
“Die Braut hübsch machen” – oder: Was muss ich bedenken, wenn ich mein Unternehmen wertorientiert steuern möchte?
Wertorientierung ist in aller Munde. Sie sollte das Ziel jeglicher Unternehmenssteuerung sein. Dies gilt nicht nur für Unternehmen, die in mittelfristiger Zukunft veräußert werden sollen, sondern auch für Unternehmen, die für den Unternehmer oder Familienangehörige erhalten werden sollen.
Früherkennungssystem nach § 1 StaRUG: Was ist das und wer braucht das – und vor allem: wozu?
Das Früherkennungssystem folgt aus dem Auftrag des nationalen Gesetzgebers aus einer EU-Richtlinie. In der Umsetzung der Richtlinie hat sich der deutsche Gesetzgeber stark an § 91 Abs. 2 AktG angelehnt: Ziel der Norm ist es, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und damit letztlich auch Insolvenzen zu vermeiden.